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Finanzierung über die Pflegekasse

Viele Menschen wissen nicht, dass die Pflegekasse einen Teil unserer Hilfe bezahlt. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was Ihnen zusteht, und nehmen Ihnen die Abrechnung ab.

Eine Mitarbeiterin des KFSD berät einen älteren Mann und seine Angehörigen am Tisch

Der Entlastungsbetrag nach §45b

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse einen monatlichen Entlastungsbetrag (aktuell 131 Euro). Dieses Geld ist genau für Leistungen wie unsere gedacht, also für Alltagsbegleitung, Betreuung und Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sie lassen sich innerhalb des Jahres ansparen.

Auch über die Verhinderungspflege

Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger die Pflege sonst übernimmt und einmal ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, kann unsere Unterstützung auch über die Verhinderungspflege finanziert werden. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist.

So einfach läuft es

  1. 1

    Pflegegrad klären

    Sie haben bereits einen Pflegegrad? Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Falls nicht, helfen wir Ihnen beim Antrag.

  2. 2

    Leistung vereinbaren

    Wir besprechen, womit wir Sie unterstützen, und halten alles schriftlich fest.

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    Wir rechnen mit der Kasse ab

    Auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um den Papierkram nicht kümmern.

Die genannten Beträge entsprechen dem aktuellen Stand und können sich ändern. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse.

Wir beraten Sie gern

Rufen Sie an, dann schauen wir zusammen, was für Sie möglich ist. Das kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts.

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